Ab Montag den 11.10.2021 gibt es keine kostenlosen Bürgertests mehr. Die aktuelle Testverordnung sieht nunmehr verschiedene Optionen vor, wann Personen ohne Symptome Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test haben und welche Testvarianten dafür zur Verfügung stehen. Flächendeckende PoC-Bürgertests werden zum 11.10.2021 eingestellt; es darf dann nur noch ein ausgewählter Personenkreis getestet werden.
Sofern ein PoC-Test positiv ausfällt, muss ein Bestätigungstest mittels eines PCR-Tests durchgeführt werden.
Hinweis: Auch bei privat bezahlten und/oder selbst durchgeführten Antigen-Tests muss im Falle eines positiven Testergebnisses ein PCR-Bestätigungstest durchgeführt werden. Dieser ist dann nach der TestV abrechenbar – also für den Patienten kostenlos.
Kontaktpersonen haben nach Feststellung durch einen Arzt, das Gesundheitsamt oder die Corona-Warn-App Anspruch auf einen PCR-Test. In beiden Fällen können bis zu zwei Abstrichentnahmen abgerechnet werden.
Eine Testung zur Aufhebung der Quarantäne bei Kontaktpersonen ist ebenfalls abgedeckt – auch bei Kindern und Jugendlichen. Sofern zur Aufhebung der Quarantäne für Personen mit nachgewiesener überstandener Infektion ein PoC-Test notwendig ist, kann dieser auch weiterhin nach der TestV abgerechnet werden.
Eine Abrechnung eines PCR-Tests anstelle des PoC-Tests für die Beendigung der Absonderung ist nach der TestV nicht möglich.
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