COVID-19 Testung in unserer Praxis


Corona-Tests



Corona-Tests für asymptomatische Personen ab 11. Oktober neu geregelt 


Ab Montag den 11.10.2021 gibt es keine kostenlosen Bürgertests mehr. Die aktuelle Testverordnung sieht nunmehr verschiedene Optionen vor, wann Personen ohne Symptome Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test haben und welche Testvarianten dafür zur Verfügung stehen. Flächendeckende PoC-Bürgertests werden zum 11.10.2021 eingestellt; es darf dann nur noch ein ausgewählter Personenkreis getestet werden.


Sofern ein PoC-Test positiv ausfällt, muss ein Bestätigungstest mittels eines PCR-Tests durchgeführt werden.

Hinweis: Auch bei privat bezahlten und/oder selbst durchgeführten Antigen-Tests muss im Falle eines positiven Testergebnisses ein PCR-Bestätigungstest durchgeführt werden. Dieser ist dann nach der TestV abrechenbar – also für den Patienten kostenlos.


Kontaktpersonen haben nach Feststellung durch einen Arzt, das Gesundheitsamt oder die Corona-Warn-App Anspruch auf einen PCR-Test. In beiden Fällen können bis zu zwei Abstrichentnahmen abgerechnet werden.

Eine Testung zur Aufhebung der Quarantäne bei Kontaktpersonen ist ebenfalls abgedeckt – auch bei Kindern und Jugendlichen. Sofern zur Aufhebung der Quarantäne für Personen mit nachgewiesener überstandener Infektion ein PoC-Test notwendig ist, kann dieser auch weiterhin nach der TestV abgerechnet werden.

Eine Abrechnung eines PCR-Tests anstelle des PoC-Tests für die Beendigung der Absonderung ist nach der TestV nicht möglich.


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