Liebe Patienten,
die Kassenärztliche Vereinigung hat uns darauf hingewiesen, dass wir ab dem 24.11.21 nach §28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet sind, zusätzliche Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Als vollständig geimpftes Praxisteam, testen wird uns gemäß ab 24.11.2021 §28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelmäßig.
Um alle unsere Patienten zu schützen, werden wir
1. Patienten, die weder geimpft noch genesen sind, nach telefonischer Terminvereinbarung isoliert von Genesenen oder Geimpften Patienten behandeln. Bitte rufen sie uns für einen Termin an.
Zum vereinbarten Termin klingeln sie bitte und warten, bis sie von einer unserer Mitarbeiterinnen in die Praxis gebeten werden.
2. Geimpfte und Genesene Patienten zeigen bitte unaufgefordert den 2G-Nachweis an der Anmeldung vor.
3. Begleitpersonen von Patienten gelten rechtlich als „Besucher“. Sie müssen nach § 28b IfSG den Status „3G“ erfüllen – also nachweisen geimpft, genesen oder getestet zu sein.
Bitte kommen Sie ab sofort nur noch mit FFP2-Maske in unsere Praxis. Dies ist notwendig um alle Patienten und unser Praxisteam vor Ansteckung zu schützen.
Bitte überlegen sie vor jeder Terminvereinbarung für einen regulären Termin, ob sich ihr Anliegen auch in einem
Telefonkontakt oder Videoterminkontakt klären lässt.
Es bleibt bei einer zeitlichen Trennung von Infektsprechstunde und regulärer Sprechstunde. Die Regeln zur Infektsprechstunde gelten weiterhin.
Herzlichen Dank für ihre Unterstützung und Verständnis im Namen des gesamten Praxisteams!
Zu Ihrer Information finden Sie hier Links zum Thema COVID-19 die durch die Organisationen wie z.B. das Roboter Koch Institut permanent aktuell gehalten werden:
Unsere Öffnungszeiten: